Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung für ein Angebot des Fußballcamps der DJK SC SW Flörsheim e. V. (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Internet oder E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite

www.djk-floersheim-fussballabteilung.de/fussballcamp/ sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

 

3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp im Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.
 

4.Bezahlung                                                                                                                                     

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine gesonderte Zahlungsaufforderung. Die Bezahlung sollte spätestens 2 Wochen vor Campbeginn erfolgt sein. 

5. Rücktritt

Der Kunde kann nach Camp-Anmeldung nicht mehr kostenfrei zurücktreten. Es gelten folgende Regelungen:

Die unterhalb aufgeführt werdenDer Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

50–31 Tage vor Camp-Beginn: 25 % der Teilnahmegebühr

30–16 Tage vor Camp-Beginn: 35 % der Teilnahmegebühr

15–08 Tage vor Camp-Beginn: 60 % der Teilnahmegebühr

07-03 Tage vor Camp-Beginn 90 % der Teilnahmegebühr

Ab 2 Tagen vor Camp-Beginn 100 % der Teilnahmegebühr

 

Bei Abmeldung durch Unfall oder Krankheit wird nach Erhalt eines ärztlichen Attestes für den gesamten Zeitraum eine individuelle Regelung getroffen. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Campgebühr bei wetterbedingten Absagen oder bei einem vorzeitigen Abbruch des Camps. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an den Veranstalter erloschen. Bis zum Camp-Beginn kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer vorgeschlagen werden. Die Camp-Leitung behält sich eine Ablehnung bei triftigen Gründen vor.

 

6. Durchführung
Für die Dauer der Leistung des Fußballcamps der DJK SC SW Flörsheim e. V. übertragen die Erziehungsberechtigten dem Stützpunktleiter der DJK SC SW Flörsheim e. V. die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.
Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer des Fußballcamps Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Campleiter des Fußballcamps oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Camp oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.
Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Campleiter des Fußballcamps der DJK SC SW Flörsheim e. V., seinem Bevollmächtigten oder der Geschäftsstelle des Fußballcamps der DJK SC SW Flörsheim e. V.

7. Angaben über den Gesundheitszustand
Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn des Fußballcamps-Stützpunktes, den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der DJK SC SW Flörsheim e. V. sind dem jeweiligen Campsleiter des Fußballcamps der DJK SC SW Flörsheim e. V. oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss aus der Leistung des Fußballcamps führen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter
Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:
A) Bis 2 Wochen vor einem Fußballcamp
Wird ein Fußballcamp mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.
B) Einhaltung der Campregeln
Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Campregeln (z. B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

9. Haftung des Anbieters
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Vorbereitung
2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
3. Die Richtigkeit der Beschreibung
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen
Wegen wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die DJK SC SW Flörsheim e. V. keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden.
Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die DJK SC SW Flörsheim e. V. übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verletzungen an sich oder Dritten. Die DJK SC SW Flörsheim e.V. haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

10. Beschränkung der Haftung
Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

11. Versicherungen
Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein – Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

12. Medizinische Versorgung
Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

13. Foto- und Filmrechte
Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, DJK SC SW Flörsheim e.V., sowie die von dem Fußballcamp mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden – auch im Internet –, und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.